Die Punkte


Wenn Sie während der Probezeit wegen einer begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit rechtskräftig auffallen, wird diese Tat zunächst in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Diese unterrichtet schließlich die zuständige Führerscheinbehörde. Ein Aufbauseminar wird bei einer schwerwiegenden Auffälligkeit bzw. bei zwei weniger schwerwiegenden Auffälligkeiten angeordnet. Wenn man jedoch als Fahranfänger unter Einfluss von Alkohol oder Drogen erwischt wird, so wird ein „besonderes Aufbauseminar“ nach §2b Abs. 2 StVG i.V.m. §36 FeV angeordnet werden. Dieses besondere  Aufbauseminar kann jedoch nur bis zu einer Blutalkoholkonzentration bis 1,6 Promille wahrgenommen werden. Eine höhere Promille führt zu einer Anordnung einer MPU durch die zuständige Behörde.

Der Weg durch die MPU

Antrag auf Neuerteilung


Wenn Sie beabsichtigen die MPU zu absolvieren, dann müssen Sie zunächst bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) einen Antrag auf Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis stellen. Sie können diesen Antrag drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.
Wenn Sie einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen, dann wird die Behörde von Ihnen in der Regel folgende Unterlagen fordern:
• Lichtbild
• Nachweis über eine Sehprüfung oder des Gutachtens eines Augenarztes
• Führungszeugnis
Nach Antragstellung werden Sie aufgefordert, eine Begutachtungsstelle zu benennen, bei der Sie sich der MPU-Prüfung unterziehen lassen wollen. Die Führerscheinbehörde wird dann Ihre Führerscheinakte an die von Ihnen gewünschte Begutachtungsstelle schicken. Diese fordert Sie dann schriftlich zur Einzahlung einer Untersuchungsgebühr. Nach Einzahlung der Gebühr können Sie einen Termin telefonisch oder persönlich abstimmen. Die Gebühr ist sehr unterschiedlich und richtet sich nach der Fragestellung der Behörde. Gesetzliche Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Alkohol und Drogen

Drogenabstinenz


Wenn Sie wegen Betäubungsmitteln Ihre Fahrerlaubnis verloren haben, dann müssen Sie in der Regel eine Abstinenz von 6 Monaten bzw. 1 Jahr nachweisen. Dies hängt entscheidend davon ab, welche Drogen Sie konsumiert haben und wie häufig und über welche Zeitraum. Sie sehen, es handelt sich hierbei um eine genaue Betrachtung des Einzelfalles ab. In der Regel ist eine Abstinenz erforderlich, die Sie bei den Begutachtungsstellen (z.B. AVUS) absolvieren können. Für einen Zeitraum von 6 Monaten werden 4 Urinscreenings und in einem Jahr werden 6 Urinscreenings durchgeführt. Die jeweilige Einladung zur Abgabe einer Urinprobe erfolgt immer kurzfristig, d.h. circa 24 Stunden vorher telefonisch.
Was besonders wichtig ist, dass Sie während dieser Zeit auf keinen Fall Schmerzmittel oder Hustensaft oder andere Medikamente zu sich nehmen, da in diesen oft Drogenersatzstoffe sich befinden. Vor der Einnahme sollte dies mit der Begutachtungsstelle oder dem Arzt besprochen werden. Außerdem sollte man zu Beweiszwecken immer Medikamente nur nach ärztlicher Rezeptverschreibung eingenommen werden. Auch von Hanfprodukten sollten Sie während des Abstinenzzeitraumes Abstand nehmen.

Alkoholabstinenz


Wenn Sie wegen Alkoholauffälligkeit Ihre Fahrerlaubnis verloren haben, dann kann es vorkommen, insbesondere wenn in der Regel ein Fall des Alkoholmissbrauchs oder der Alkoholabhängigkeit vorliegt, dass Sie eine Abstinenz von mindestens 6 Monaten bzw. 1 Jahr nachweisen müssen. Dies tun Sie durch einen so genannten Alkoholabstinenz-Check. Im Gegensatz zu den früheren regelmäßigen Leberwerten des Hausarztes oder Untersuchungen des Blutbildes, die ohnehin nicht besonders Aussagekräftig waren, ist dieser neue Nachweis, der über den Urin (EtG-Nachweis) erfolgt, ein sehr deutlicher Hinweis auf Alkoholabstinenz. Der Abstinenznachweis erfolgt über 4 Urinkontrollen (bei 6 Monaten Abstinenz) bzw. über 6 Kontrollen bei einem Jahr Abstinenz. Die Einladung erfolgt 48 Stunden vorher.

Das Aufbauseminar

Wenn Sie während der Probezeit wegen einer begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit rechtskräftig auffallen, wird diese Tat zunächst in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Diese unterrichtet schließlich die zuständige Führerscheinbehörde. Ein Aufbauseminar wird bei einer schwerwiegenden Auffälligkeit bzw. bei zwei weniger schwerwiegenden Auffälligkeiten angeordnet. Wenn man jedoch als Fahranfänger unter Einfluss von Alkohol oder Drogen erwischt wird, so wird ein „besonderes Aufbauseminar“ nach § 2b Abs.2 StVG i.V.m. § 36 FeV angeordnet werden. Dieses besondere  Aufbauseminar kann jedoch nur bis zu einer Blutalkoholkonzentration bis 1,6 Promille wahrgenommen werden. Eine höhere Promille führt zu einer Anordnung einer MPU durch die zuständige Behörde.