EU-Führerschein

Sie müssen zur MPU? Sie wollen diese durch einen EU-Führerschein aus Osteuropa umgehen? Die 3. EU Führerscheinrichtlinie, die schon seit zwei Jahren verabschiedet wurde, wird nun zum 19. Januar 2009 in Deutschland anwendbar und mit einer Ergänzung der Fahrerlaubnis-Verordnung umgesetzt. Das heißt, dass der Staat, in dem der Betroffene seinen Wohnsitz hat, von innerstaatlichen Regelungen Gebrauch machen kann, auch wenn der Betroffene den Führerschein im EU-Ausland erworben hat.
Konkret bedeutet das: Ist der Führerschein in Deutschland entzogen und der Betroffene macht ihn im Ausland nach dem 19. Januar 2009 neu, dann gilt diese neue Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik nicht. Das Hintertürchen für „MPU-Flüchtlinge“ ist also endgültig geschlossen. Wer also künftig in Deutschland mit einem Führerschein unterwegs ist, den er ab dem 19. Januar 2009 im EU-Ausland erworben hat, begeht eine Straftat, wenn seine frühere Fahrerlaubnis entzogen wurde. Er wird bei einer Kontrolle genau so behandelt, als wäre er völlig ohne Fahrerlaubnis gefahren.